Sind alle Beschäftigten über die Verschwiegenheitspflicht belehrt und ist das dokumentiert?
Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.
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Gehen Sie die wichtigsten Datenschutzfragen Schritt für Schritt entlang Ihrer Praxisabläufe durch.
Beantworten Sie jede Frage mit „Ja“, „Nein“ oder „unklar“. Bei „Nein“ fehlt eine Maßnahme. Bei „unklar“ fehlen meist eine Zuständigkeit oder ein auffindbarer Nachweis. Die Hintergründe zu den einzelnen Pflichten finden Sie unter Datenschutz in der Zahnarztpraxis.
Ist dokumentiert, auf welcher Grundlage Sie Patientendaten verarbeiten? Gesundheitsdaten unterliegen dem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot des Artikels 9 DSGVO. Für Gesundheitsvorsorge, Diagnostik und Behandlung greift unter den dort genannten Voraussetzungen eine Ausnahme.
Trennen Sie Behandlungszwecke von zusätzlichen Zwecken? Für werbliche Erinnerungen, Fotos, Newsletter und Bewertungsbitten muss eine passende Rechtsgrundlage gesondert festgelegt werden. Wird eine Einwilligung genutzt, muss sie ausdrücklich und nachweisbar sein.
Ist die Schweigepflicht berücksichtigt? Zahnärzte sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Das eigene Praxispersonal und externe mitwirkende Personen werden dort unterschiedlich behandelt.
Haben Sie die Benennungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten geprüft? § 38 BDSG nennt grundsätzlich 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Die Pflicht kann unabhängig von der Personenzahl auch bei einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung bestehen. Artikel 37 DSGVO knüpft zusätzlich an eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien als Kerntätigkeit an.
Die Datenschutzkonferenz geht bei Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen in aller Regel nicht von einer umfangreichen Verarbeitung aus. Die Landesbehörden legen die Schwellen trotzdem unterschiedlich aus. Niedersachsen nennt zehn Personen mit Zugriff auf Patientendaten und bestimmte Ausnahmefälle; Nordrhein-Westfalen stellt grundsätzlich auf 20 Personen einschließlich des Behandlers ab. Dokumentieren Sie, welche Behörde zuständig ist und wie Sie zu Ihrem Ergebnis gekommen sind.
Haben Sie alle Personen richtig gezählt? Nach der Auslegung der hessischen Aufsichtsbehörde zählen Inhaber, Auszubildende sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit mit. Reinigungskräfte ohne entsprechenden Datenzugriff zählen nicht.
Falls ein Datenschutzbeauftragter benannt ist: Wurden dessen Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde mitgeteilt?
Erhalten Patienten die erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung?
Wissen alle, dass sie personenbezogene Daten nur auf Anweisung verarbeiten dürfen?
Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für vertragszahnärztliche Praxen nennt Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung; die aktuelle Fassung gilt seit dem 2. Januar 2026. Mehr zur Datenschutzschulung
Benutzer, Rollen und Berechtigungen sollten pro Personengruppe und pro Person eingerichtet und dokumentiert sein.
Bekannte Zugangsdaten müssen geändert oder vernichtet werden. Außerdem ist erneut auf die fortdauernde Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.
Dazu zählen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, arbeitsmedizinische Befunde und Impfnachweise.
Unternehmenszahlen von Eduodo; Bewertung bei Google. Stand: 11.09.2026.
Markieren Sie alle Antworten mit „Nein“ oder „unklar“ und vergeben Sie für jeden Punkt eine verantwortliche Person sowie einen Termin. Bei Fragen zur Benennungspflicht, zur Angemessenheit einer Maßnahme oder zu besonderen Verarbeitungen reicht die Liste allein nicht aus; dafür muss die konkrete Praxis betrachtet werden.
Verständliche Antworten auf die Datenschutzfragen, die uns in Zahnarztpraxen regelmäßig begegnen.
Ein verständlicher Überblick über die Datenschutzthemen, die im Praxisalltag wirklich eine Rolle spielen.
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WeiterlesenSie können die Liste selbst bearbeiten oder die offenen Punkte in 45 Minuten mit uns durchgehen.
In 45 Minuten sprechen wir über die wichtigsten Abläufe Ihrer Praxis: Anmeldung, Dokumentation, Kommunikation, Software und Abrechnung. Anschließend erhalten Sie unsere Einschätzung schriftlich.
Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, welche Punkte Sie selbst erledigen können und wobei Unterstützung sinnvoll wäre.